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07.09.2010


Alle Angebote > Angebot von KAT-Verein für kontrollierte alternative Tierhaltungsformen e.V.: KAT und Tierschutz

KAT und Tierschutz



KAT kontrolliert Tierschutz bei Boden- und Freilandhaltung

Neues Siegel „Tierschutz geprüft“

Die Haltungsbedingungen für Legehennen in Boden- und Freilandhaltung werden für das Tierschutzsiegel erweitert: Es wurden zusätzliche Kriterien festgelegt, die modernste Anforderungen des Tierschutzes berücksichtigen. Eier, die nach diesen Standards produziert werden, werden mit dem Siegel „Tierschutz geprüft“ ausgelobt. Nur Legebetriebe, die Teil des KAT-Qualitätssicherungssystems sind, und die zusätzlichen Anforderungen erfüllen, können das Logo verwenden. Die ersten „Tierschutz geprüften“ Eier sind seit kurzem bereits im Handel.

Für das neue Siegel hat der Tierschutz weitere Forderungen im KAT-Kriterienkatalog ergänzt: Unter anderem ist das Kürzen der Schnäbel nun grundsätzlich verboten. Zudem steht der Scharrraum den Tieren jederzeit uneingeschränkt zur Verfügung. Im Stall dürfen maximal 9.000 Hennen in Gruppen von 1.500 Tieren gehalten werden – die Besatzdichte ist auf sieben Hennen pro Quadratmeter beschränkt. Der Einfall von natürlichem Tageslicht ist obligatorisch. Weitere Anforderungen sind eine größere Nestfläche, Sitzstangen und dem Verzicht auf Gentechnik im Futter. Eier aus Boden- und Freilandhaltung, die nach diesen Vorgaben erzeugt wurden, erkennen Verbraucher ab sofort an dem Siegel „Tierschutz geprüft“ auf der Verpackung.

„Freiland- und Bodenhaltung allein ist schon gut, aber die Freiland- und Bodenhaltung unter dem Siegel ‚Tierschutz geprüft’ ist noch besser“, erklärt Wolfgang Apel, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes. „Umfragen haben ergeben, dass die Verbraucher Eier aus tiergerechten Haltungen wünschen. Auch der Handel hat die Zeichen der Zeit erkannt und signalisiert großes Interesse an ‚Tierschutz geprüften’ Eiern. Konsequenterweise verbannen einige Handelsketten jetzt sämtliche Eier aus der Käfighaltung, darunter auch Eier aus einem neuen Käfigtyp, der beschönigend als Kleingruppenhaltung bezeichnet wird.“

Der neue Kriterienkatalog für die tierschutzgeprüfte Legehennenhaltung entstand als Initiative der Tierschutzverbände: Deutscher Tierschutzbund e.V., Bundesverband Tierschutz e.V. und Bund gegen Missbrauch der Tiere e.V. „Im Vordergrund der Zusammenarbeit steht der Anspruch, das Wohlergehen der Hennen modernsten Tierschutzvorstellungen anzupassen“, hebt Professor Astrid Funke, Präsidentin des Bundesverbandes Tierschutz e.V., hervor. „Wir sind sehr zufrieden mit dem Ergebnis.“ Professor Astrid Funke ist zudem im KAT-Vorstand tätig und vertritt dort den Tierschutz gegenüber den anderen KAT-Mitgliedern aus Handel, Vermarktung und Erzeugung.
Die Möglichkeit zur Auszeichnung „Tierschutz geprüft“ besteht nur für die Legebetriebe, die Mitglied im KAT-System sind, das die Qualitätssicherung und Rückverfolgbarkeit jedes Eies vom Futtermittelbetrieb über die gesamte Prozesskette bis hin zum Einzelhandel garantiert. „Verbraucherumfragen belegen, dass die Haltungsform heute ein wichtiges kaufentscheidendes Kriterium ist“, erklärt KAT-Pressesprecherin Anne Engels. „Dies ist eine Chance für die alternative Legehennenhaltung, durch Qualität und artgerechte Haltung zu überzeugen und noch mehr Käufer für alternative Ware zu gewinnen.“ Dr. Jörg Styrie, Vorsitzender des Bund gegen Missbrauch der Tiere e.V., Berlin, betont: „Vor allem für kleinere Legebetriebe, die ihre Eier regional vermarkten, besteht damit eine gute Alternative für die Fortführung der Hennenhaltung.“

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