KAT - Bodenhaltung
Eier aus Bodenhaltung
Die Tiere können jederzeit den gesamten Stallraum nutzen; mindestens 1/3 der Stallgrundfläche steht als Scharrraum zur Verfügung. Der Stall muss mit entsprechenden Tränke- und Futtereinrichtungen, Nestern, Sitzstangen und Einstreu ausgestattet sein.
Besatzdichte
Die Besatzdichte beträgt max. 9 Hennen/m2 Nutzfläche. Es dürfen maximal 6.000 Hennen pro Stalleinheit gehalten werden.
Einstreumaterial
Sand, Stroh oder andere natürliche Materialien.
Sitzstangen
Die Gesamtfläche der Sitzstangen muss so bemessen sein, dass alle Tiere gleichzeitig darauf sitzen können. Mindestens 15 cm Sitzstangen-länge/Tier sind vorgeschrieben. Die Sitzstangen müssen so geformt sein, dass Verletzungen an den Fußballen und Krallen nicht auftreten.
Nester, Nestboden, Nesteinstreu
Die Nester müssen den Tieren täglich uneingeschränkt zur Eiablage zur Verfügung stehen. Es sind Nestsysteme zu wählen, die keine für die Batteriehaltung typischen Abrollspuren hinterlassen. Der Nestboden muss aus verformbarem Material mit einer Mindesthöhe von 0,5 cm bestehen.
Verwendung finden können Einzelnester (1 Nest/7 Hennen) oder Familiennester (120 Hennen/m2 Nestfläche); die Gruppennesttiefe beträgt mindestens 40 cm.
Beleuchtung
Der Einfall von natürlichem Tageslicht muss gewährleistet sein.
Weitere Informationen:
www.kat.ec
Die Tiere können jederzeit den gesamten Stallraum nutzen; mindestens 1/3 der Stallgrundfläche steht als Scharrraum zur Verfügung. Der Stall muss mit entsprechenden Tränke- und Futtereinrichtungen, Nestern, Sitzstangen und Einstreu ausgestattet sein.
Besatzdichte
Die Besatzdichte beträgt max. 9 Hennen/m2 Nutzfläche. Es dürfen maximal 6.000 Hennen pro Stalleinheit gehalten werden.
Einstreumaterial
Sand, Stroh oder andere natürliche Materialien.
Sitzstangen
Die Gesamtfläche der Sitzstangen muss so bemessen sein, dass alle Tiere gleichzeitig darauf sitzen können. Mindestens 15 cm Sitzstangen-länge/Tier sind vorgeschrieben. Die Sitzstangen müssen so geformt sein, dass Verletzungen an den Fußballen und Krallen nicht auftreten.
Nester, Nestboden, Nesteinstreu
Die Nester müssen den Tieren täglich uneingeschränkt zur Eiablage zur Verfügung stehen. Es sind Nestsysteme zu wählen, die keine für die Batteriehaltung typischen Abrollspuren hinterlassen. Der Nestboden muss aus verformbarem Material mit einer Mindesthöhe von 0,5 cm bestehen.
Verwendung finden können Einzelnester (1 Nest/7 Hennen) oder Familiennester (120 Hennen/m2 Nestfläche); die Gruppennesttiefe beträgt mindestens 40 cm.
Beleuchtung
Der Einfall von natürlichem Tageslicht muss gewährleistet sein.
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