KAT Freilandhaltung
Eier aus Freilandhaltung
Es gelten die Kriterien der Bodenhaltung, zusätzlich wird den Tieren in der Freilandhaltung tagsüber auch ein Freilandauslauf geboten.
Auslauf
Der Freilandauslauf und die Stallöffnungen sind so anzulegen, dass eine Nutzung durch die Tiere gefördert und sichergestellt wird; er muss in der unmittelbarer Umgebung des Stalles gelegen sein und für die Hennen tagsüber uneingeschränkt zugänglich und direkt erreichbar sein.
Die Freilandfläche muss bewachsen sein und über die gesamte Fläche gleichmäßig verteilt z.B. Buschwerk, Hecken, Mais u.ä. als Schutz- und Unterschlupfmöglichkeiten für die Tiere aufweisen.
Kaltscharrraum (Kaltauslauf) obligatorisch
In der KAT-Freilandhaltung ist der Anbau eines Kaltscharrraumes an den Stall obligatorisch. Dieser helle und luftige Kaltauslauf kann als Vorstufe zur Freilandfläche betrachtet werden, so dass den Tieren z.B. auch bei gesetzlicherseits verordnetem Aufstallungsgebot ein Aufenthalt außerhalb des Stallinnenraumes möglich ist.
Die Auslauföffnungen vom Stall in den Kaltscharrraum als auch in Freigelände müssen gleichmäßig verteilt und in entsprechender Anzahl vorhanden sein.
Eine Außeneinzäunung der Auslauffläche wird empfohlen und sollte so beschaffen sein, dass eine Vermischung der Herden nicht möglich ist.
Weitere Informationen: www.kat.ec
Es gelten die Kriterien der Bodenhaltung, zusätzlich wird den Tieren in der Freilandhaltung tagsüber auch ein Freilandauslauf geboten.
Auslauf
Der Freilandauslauf und die Stallöffnungen sind so anzulegen, dass eine Nutzung durch die Tiere gefördert und sichergestellt wird; er muss in der unmittelbarer Umgebung des Stalles gelegen sein und für die Hennen tagsüber uneingeschränkt zugänglich und direkt erreichbar sein.
Die Freilandfläche muss bewachsen sein und über die gesamte Fläche gleichmäßig verteilt z.B. Buschwerk, Hecken, Mais u.ä. als Schutz- und Unterschlupfmöglichkeiten für die Tiere aufweisen.
Kaltscharrraum (Kaltauslauf) obligatorisch
In der KAT-Freilandhaltung ist der Anbau eines Kaltscharrraumes an den Stall obligatorisch. Dieser helle und luftige Kaltauslauf kann als Vorstufe zur Freilandfläche betrachtet werden, so dass den Tieren z.B. auch bei gesetzlicherseits verordnetem Aufstallungsgebot ein Aufenthalt außerhalb des Stallinnenraumes möglich ist.
Die Auslauföffnungen vom Stall in den Kaltscharrraum als auch in Freigelände müssen gleichmäßig verteilt und in entsprechender Anzahl vorhanden sein.
Eine Außeneinzäunung der Auslauffläche wird empfohlen und sollte so beschaffen sein, dass eine Vermischung der Herden nicht möglich ist.
Weitere Informationen: www.kat.ec
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