KAT - Biohaltung
Eier aus ökologischer Haltung
Grundlage für die KAT-Anforderungen bilden die Vorgaben der EU-Öko-Verordnung.
Die Küken/Junghennen müssen bereits aus ökologischer Haltung stammen.
Die Besatzdichte für Legehennen in ökologischer Erzeugung beträgt 6 Hennen/m² Nutzflä-che. Mindestens 1/3 der begehbaren Fläche muss als Scharrraum ausgewiesen sein. Die Gruppengröße pro Stalleinheit beträgt 3.000 Hennen.
Pro 7 Legehennen steht je ein Einzelnest zur Verfügung; bei Familiennestern muss die Nestgröße 120 cm² je Henne betragen bei einer Gruppennesttiefe von mindestens 45 cm.
Für Ställe, die für die Produktion von Bio-Eiern errichtet bzw. umgebaut wurden, ist Tageslicht vorgeschrieben.
Es darf ausschließlich ökologisch erzeugtes Futter aus gentechnisch unveränderten Erzeug-nissen verwendet werden.
Tiergesundheit
Entsprechend der EU-Öko-VO ist der vorbeugende Einsatz von Antibiotika und Hormonen verboten. Phytotherapeutische und homöopatische Erzeugnisse sind chemisch-synthetischen allopathischen Tierarzneimitteln oder Antibiotika vorzuziehen, sofern sie tatsächlich eine therapeutische Wirkung auf die zu behandelnde Krankheit haben.
Ein systematisches Stutzen von Schnäbeln ist nicht gestattet.
Weitere Informationen: www.kat.ec
Grundlage für die KAT-Anforderungen bilden die Vorgaben der EU-Öko-Verordnung.
Die Küken/Junghennen müssen bereits aus ökologischer Haltung stammen.
Die Besatzdichte für Legehennen in ökologischer Erzeugung beträgt 6 Hennen/m² Nutzflä-che. Mindestens 1/3 der begehbaren Fläche muss als Scharrraum ausgewiesen sein. Die Gruppengröße pro Stalleinheit beträgt 3.000 Hennen.
Pro 7 Legehennen steht je ein Einzelnest zur Verfügung; bei Familiennestern muss die Nestgröße 120 cm² je Henne betragen bei einer Gruppennesttiefe von mindestens 45 cm.
Für Ställe, die für die Produktion von Bio-Eiern errichtet bzw. umgebaut wurden, ist Tageslicht vorgeschrieben.
Es darf ausschließlich ökologisch erzeugtes Futter aus gentechnisch unveränderten Erzeug-nissen verwendet werden.
Tiergesundheit
Entsprechend der EU-Öko-VO ist der vorbeugende Einsatz von Antibiotika und Hormonen verboten. Phytotherapeutische und homöopatische Erzeugnisse sind chemisch-synthetischen allopathischen Tierarzneimitteln oder Antibiotika vorzuziehen, sofern sie tatsächlich eine therapeutische Wirkung auf die zu behandelnde Krankheit haben.
Ein systematisches Stutzen von Schnäbeln ist nicht gestattet.
Weitere Informationen: www.kat.ec
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